Schwungvoll durch den Winter

Das Langlaufparadies am Fuße des Riesenkopfs

Zwischen den Gemeinden Brannenburg und Flintsbach am Inn befindet sich am Fuße des Riesenkopfs die landschaftlich traumhaft gelegene Riesenberg-Loipe.

Hier bieten sich wunderschöne Ausblicke in die umliegende Bergwelt. Bei passender Schnee- und Wetterlage wird die Loipe auf einer Gesamtlänge von ca. 10 Kilometern für den klassischen Stil und Skating regelmäßig gespurt. Witterungsbedingt kann der Verlauf verkürzt oder geändert werden. Die Loipe befindet sich in überwiegend ebenem Gelände mit einigen leichten Anstiegen und Abfahrten.

Bitte beachten Sie: Wegen Spurpflege ist die Loipe ab 19:00 Uhr gesperrt. Hunde sind auf der Loipe nicht erlaubt.

 

 

Loipenplan der Riesenberg-Loipe:

FIS-Loipenregeln

Damit jede Langläuferin und jeder Langläufer auf unseren Loipen Spaß bei der Ausübung dieses schönen Wintersports hat, bitten wir um die Beachtung der folgenden FIS-Verhaltensregeln.

FIS-Verhaltensregeln für LangläuferInnen

  1. Rücksichtnahme auf andere
    Jeder Langläufer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

  2. Signalisation, Laufrichtung und Lauftechnik
    Markierungen und Hinweisschilder sind zu beachten. Auf Loipen ist in der angegebenen Richtung und Lauftechnik zu laufen.

  3. Wahl der Spur
    Auf Doppel- und Mehrfachspuren muss in der rechten Spur gelaufen werden. Langläufer in Gruppen müssen in der rechten Spur hintereinander laufen. In freier Technik ist rechts zu laufen.

  4. Überholen
    Überholt werden darf rechts oder links. Der vordere Läufer braucht nicht auszuweichen. Er sollte aber ausweichen, wenn er es gefahrlos kann.

  5. Gegenverkehr
    Bei Begegnungen hat jeder nach rechts auszuweichen. Der abfahrende Langläufer hat Vorrang.

  6. Stockführung
    Beim Überholen, Überholtwerden und bei Begegnungen sind die Stöcke eng am Körper zu führen.

  7. Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse
    Jeder Langläufer muss, vor allem auf Gefällstrecken, Geschwindigkeit und Verhalten seinem Können, den Geländerverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweise anpassen. Es muss einen genügenden Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer einhalten. Notfalls muss er sich fallen lassen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.

  8. Freihalten der Loipe
    Wer stehen bleibt, tritt aus der Loipe. Ein gestürzter Langläufer hat die Spur möglichst rasch freizumachen.

  9. Hilfeleistung
    Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

  10. Ausweispflicht
    Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Lawinenwarndienst

Aktuelle Meldungen des Lawinenwarndienstes Bayern.