Aus dem Gemeinderat
Aus der Sitzung vom 18.4.2023
Der Gemeinderat beschloss, erneut in das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 „Kammerlanderweg“ einzutreten und ihn in Bezug auf die Festsetzungen zum vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet zu ändern und die Begründung des Bebauungsplans entsprechend anzupassen. Die betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind im Wege der Betroffenenbeteiligung anzuhören.
Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 wurden genehmigt.
Im Rahmen des Verfahrens „Plangenehmigung für das Bauvorhaben „Brannenburg-Erneuerung Hausbahnsteig Bahn-km 13,207 bis 13,578 der Strecke 5702 Rosenheim - Kiefersfelden in Brannenburg“ beschloss der Gemeinderat: Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis. Die Erreichbarkeit des Bahnsteigs muss während der Durchführung der Baumaßnahmen gewährleistet sein. Mit dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Brannenburg (Eigentümer)
und der DB Station & Service AG (Nutzer) zur vorübergehenden Inanspruchnahme von Grundstücksflächen besteht Einverständnis.
Im Rahmen der Behandlung von Anträgen wurden folgende Sachverhalte beraten:
- Die Behandlung des Tagesordnungspunktes „Baumpflanzungen auf Gemeindeflächen und entlang gemeindlicher Infrastruktur“ wird an den Ausschuss Umwelt, Verkehr und Tourismus überwiesen.
- Zu der Thematik einer Erinnerungsstele im Bereich des ehemaligen Priesterheims soll bei den ehemaligen Eigentümern nachgefragt werden, inwieweit eine Stele, wie damals im Bauleitplanverfahren angesprochen, aufgestellt werden kann.
- Angestrebt wird, dass die Bürgerversammlung wieder künftig um 19 Uhr mit Bewirtung stattfinden soll.
- Der Sachstand und der weitere Planungsablauf hinsichtlich der Flächennutzungsplanaktualisierung wurden erläutert.
Aus der Sitzung vom 14.3.2023
Frau Reichl, die Leiterin der Volkshochschule (VHS), informierte im Rahmen eines Tätigkeitsberichtes. Mit dem Abschluss der Vereinbarung zur Bildung einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft (Komm AG) „vhs Verbund Rosenheim Inntal“ mit der Stadt Rosenheim und der Gemeinde Raubling bestand Einverständnis.
Der Gemeinderat Brannenburg stimmte der Umsetzung eines seniorengerechten Quartierskonzeptes im Rahmen der Förderung „Selbstbestimmt Leben im Alter (SeLa)“ des Bayrischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales in Kooperationsvereinbarung mit dem Christlichen Sozialwerk Degerndorf-Brannenburg-Flintsbach e.V. zu.
Die Gemeinde Brannenburg wird auf den Grundstücken Fl.Nrn. 265 und 265/4 der Gemarkung Degerndorf einen zweigruppigen Kindergarten in Modulbauweise errichten. Für die Kosten für den Bestandsumbau im Montessori-Kinderhaus Inntal wird ein Investitionszuschuss nach bestimmten Modalitäten gezahlt. Voraussetzung ist die Schaffung von zusätzlichen 8 Kindergartenplätzen in dieser Einrichtung.
Die Jahresrechnung 2022 wurde zur Kenntnis genommen. Die örtliche Prüfung ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss bis 31.12.2023 durchzuführen.
Das Investitionsprogramm 2022 bis 2026 ist als Teil des Haushaltsplanes 2023 unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen zu erstellen.
Herr Wolf (Leiter des Jugendtreffs der Diakonie) informierte insbesonders über die neue Homepage www.jugend-brannenburg.de.
Aus der Sitzung vom 14.2.2023
Frau Magdalena Reiter (Freie Wähler) wurde als neue Gemeinderätin in der Nachfolge von Herrn Sachse vereidigt. Zum Dritten Bürgermeister wurde Herr Christian Zweckstätter (Junges Dorf) gewählt. In diesem Zusammenhang wurden auch Ausschüsse wie folgt besetzt: Gemeinderat Anton
Schwaiger soll Mitglied im Bauausschuss werden. Gemeinderätin Reiter soll Herrn Dorn im Umwelt-, Verkehr- und Tourismusausschuss vertreten.
Die vielfältigen Inhalte des Archives der Neuen Künstlerkolonie Brannenburg sowie des Helmut Pabst Archives wurden durch Frau Mayer Spannagel und Frau Ortmeier vorgestellt.
Änderungsanträge des Bauherren auf Erhöhung der Wandhöhe für den südwestlichen und nordwestlichen Baukörper im Bebauungsplan Nr. 37 „An der Sudelfeldstraße 18 und 20“ wurden abgelehnt. Der Gemeinderat hält an seinem Beschluss vom 10.5.2022, Tagesordnungspunkt 3 des öffentlichen Teils der Sitzung fest.
Die Entwässerungssatzung (EWS) wurde erneut für die Bekanntmachung genehmigt.
Die Musikkapelle Brannenburg erhält für das Jahr 2022 einen Zuschuss.
Es bestand Einverständnis für die Räumlichkeiten des Jugendtreffs im Diakoniehaus ab dem 1.1.2023 eine Miete von 900,00 € monatlich zusammen mit der Gemeinde Flintsbach a. Inn zu entrichten. Die Miete wird anteilig mit 2/3 auf die Gemeinde Brannenburg und mit 1/3 auf die Gemeinde Flintsbach a.Inn aufgeteilt.
Aus der Sitzung vom 17.1.2023
Der Gemeinderat stellte die Niederlegung des Amtes als Gemeinderat und damit auch als Dritter Bürgermeister durch Herrn Helmut Sachse (Freie Wähler) fest. Die Listennachfolgerin der Freien Wähler soll verständigt werden.
Bezugnehmend auf die Erschließungsplanung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 40 Einheimischen-Baugebiet „Kammerlanderweg“ wurde aufgrund der Reduzierung der versiegelten Verkehrsflächen der Anteil an Grünflächen (d.h. Schotterrasenflächen) mit dem Ziel erhöht, differenzierte Oberflächen im Straßenraum zu erzielen (Bereiche der Rehleitenstraße, des Hufnagelweges und des Pfarrer Aicher Weges).
Der Gemeinderat beschloss die 97. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ mit dem Grundstück an der Leiblstraße 24, Fl.Nr. 301/8 der Gemarkung Degerndorf als Satzung.
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren sowie das dazu gehörige Verzeichnis der Pauschalsätze wurden genehmigt. Der Gemeinderat Brannenburg bestätigte Herrn Martin Grad als Kommandanten und Herrn
Hubert Lechner als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Großbrannenberg.
Aus der Sitzung vom 8.11.2022
Die Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Brannenburg (BGS-EWS) wurde genehmigt. Die Gebietsabflussbeiwertkarte ist Bestandteil der BGS-EWS, gültig ab 1.1.2023. Die Entwässerungssatzung (EWS) wurde neu erlassen.
Zum Tagesordnungspunkt „Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet“ bestand mit einer Auswechslung der Leuchtstoffröhren gegen LED Röhren als Energiesparmaßnahme im Bereich der Mühlenstraße als Beispiel für das weitere Vorgehen Einverständnis. Sofern die Mühlenstraße durch die Umrüstung auf LED optimal ausgeleuchtet ist, sollen alle noch vorhandenen Leuchtstoffröhren gegen LED Röhren ausgewechselt werden. Die Straßenbeleuchtung wird daher belassen.
Das Gremium wurde über die aktuelle Kostenschätzung sowie die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen einer Schulhauserweiterung auf die Gemeinde Brannenburg in Kenntnis gesetzt. Die Beschlussfassung zu dem Tagesordnungspunkt zu der Standortentscheidung über den Neubau einer Kindertageseinrichtung wurde in dieser Sitzung zurückgestellt, da noch (planungs-)rechtliche Fragen zu klären sind.
Der Erlass einer neuen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wurde beraten.
Die neuen Defizitvereinbarungen mit dem Kindergartenverein Degerndorf/Brannenburg e.V. und mit der Montessori-Kinderhaus Inntal gGmbH wurden genehmigt.
Für die Sanierung des Parkettbodens im Plattlerraum (Rosenheimer Str. 9) aufgrund der Inanspruchnahme während des Neubaus des Horts erhält der GTEV Riesenkopf Degerndorf einen Zuschuss.
Aus der Sitzung vom 13.12.2022
Der Gemeinderat stellte antragsgemäß die Niederlegung der Ausschusssitze von Gemeinderätin Kaiser-Fehling (CSU) im Bauausschuss sowie im Ausschuss Umwelt, Verkehr und Tourismus aus wichtigem Grund fest. Er bestellte statt ihr folgende Mitglieder mit den entsprechenden Funktionen: Gemeinderätin Maria Feicht wird zum Mitglied im Bauausschuss und Gemeinderat Quirin Schwaiger wird zum Mitglied im Ausschuss Umwelt, Verkehr und Tourismus bestellt. An Stelle von Gemeinderat Quirin Schwaiger wird Gemeinderätin Monika Kaiser-Fehling zum stellvertretenden Mitglied im Ausschuss Umwelt, Verkehr und Tourismus bestellt.
Der Bebauungsplan Nr. 40 Einheimischen-Baugebiet „Kammerlanderweg“ mit den Grundstücken Fl.Nrn. 397 Teilfläche, 453 Teilfläche und 457 der Gemarkung Degerndorf zwischen der
Milbinger Straße und dem Kammerlanderweg wurde als Satzung beschlossen.
Bei dem Tagesordnungspunkt „Namensgebung; Erschließungsstraßen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 40 „Kammerlanderweg“ wurden folgende Beschlüsse gefasst: Die Abzweigung von der Milbinger Straße soll den Namen „Pfarrer Aicher Weg“ tragen. Die von Norden nach Süden mit einer Abzweigung nach Osten noch bestehende Straßenbeziehung in T-Form soll den Namen „Hirschnagelweg“ tragen.
Mit dem Containerstandort als Übergangslösung für eine Kindertageseinrichtung am „Parkplatz Kirchenstraße“ mit der angrenzenden Grünfläche besteht Einverständnis.
Für die 96. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 302/3 der Gemarkung Degerndorf an der Leiblstraße 23 wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Zur 98. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 301 an der Leiblstraße 28 wurde der Änderungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit werden am Verfahren beteiligt.
Der Beschluss über die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wurde zurückgestellt.
Die Jahresrechnung 2021 wurde festgestellt. Für diese Jahresrechnung wurde die Entlastung erteilt.
Das Ergebnis des Gutachtens über die Blockabfertigung Bundesautobahn A 93 wurde vorgestellt.
Der Beschlussvorschlag, über den in der Sitzung am 11.10.2022 behandelten Sachverhalt zur Weihnachtsbeleuchtung im Gemeindegebiet nochmals zu beraten und ihn beschlussmäßig zu behandeln, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Sitzung vom 11.10.2022
Der Gemeinderat wurde über den aktuellen Stand der Bauleitplanung für den Ortsteil „Tannerhut“ informiert.
Die Gemeinde Brannenburg ist bereit, den Breitbandausbau der Telekom mit einem modernen „Fiber to the home“-Anschluss (FTTH-Netz), also einer Glasfaserversorgung bis ins Gebäude, im Rahmen ihrer Neutralitätspflicht mit Maßnahmen zu begleiten, soweit dies rechtlich zulässig ist. Insbesondere werden keine wettbewerbsschädlichen Absprachen getroffen.
Die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung – SpPS) wurde beschlossen.
Das Verfahren zur 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 57/5 der Gemarkung Degerndorf an der Sudelfeldstraße 15 wird eingestellt.
Eine Weihnachtsbeleuchtung soll in dem Bereich zwischen dem Rathaus und der Kirchenstraße sowie im Bereich des Dorfplatzes/Kirchplatzes in Brannenburg angebracht werden. Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für ein tendenzielles Abschalten der Straßenbeleuchtung sollen grundsätzlich überprüft werden.
Sitzung vom 20.9.2022
Frau Balleisen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wurde als neue Gemeinderätin in der Nachfolge von Herrn Markus Reichl vereidigt. In diesem Zusammenhang wurden auch die Ausschüsse besetzt. Sie ist Vertreterin von Herrn Josip Lackovic im Finanzausschuss. Herr Lackovic ist nun Mitglied im Bauausschuss. Vertreterin ist Frau Balleisen. Sie ist Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss. Ihr Vertreter ist Herr Lackovic.
Der Gemeinderat wurde von dem beauftragten Ingenieurbüro über die zu erwartenden Baukosten für die Vollbeampelung im Gewerbe- bzw. Wohngebiet an der Nußdorfer Straße (St2359) informiert. Sie betragen ca. 525.000 €. Der Bauausschuss wurde ermächtigt, die weiteren Schritte zu beauftragen. Auf einen aufgeweiteten Radaufstellstreifen für den Knotenast Nußdorfer Straße (Zufahrt EDEKA/Prechtl) musste aus straßenplanerischen Erwägungen verzichtet werden.
Der Gemeinderat beschloss die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 mit dem vorläufigen Titel „Kammerlanderweg“ mit den Grundstücken Fl.Nrn. 397 Teilfläche, 453 und 457 der Gemarkung Degerndorf zwischen der Milbinger Straße und dem Kammerlanderweg für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt. Mit der Tief- und Straßenbauplanung besteht vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplanes Einverständnis.
Ein städtebauliches Konzept zur Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 122 der Gemarkung Degerndorf an der Falkensteinstraße wurde vorgestellt.
Der Gemeinderat erließ eine Einbeziehungssatzung mit dem Grundstück Fl. Nr. 45/1 der Gemarkung Brannenburg im Bereich der Bergstraße 1.
Als Satzung wurden vom Gemeinderat erlassen:
- 94. Änderung des Bebauungsplanes Nr.2 „Gmain-WeidachDreigartenfeld“ mit dem Grundstück Fl.Nr. 308/32 der Gemarkung Degerndorf an der Thomastraße 20
- 95. Änderung des Bebauungsplanes Nr.2 „Gmain-WeidachDreigartenfeld“ mit dem Grundstück Fl. Nr. 298/8 der Gemarkung Degerndorf an der Leiblstraße 13
- 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Westlich der Sudelfeldstraße“ mit dem Grundstück Fl. Nr. 421/3 der Gemarkung Degerndorf an der Dientzenhoferstraße 5
- 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ mit dem Grundstück Fl. Nr. 584/14 der Gemarkung Degerndorf an der Biberstraße 11 c und 11 d
- 19. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ mit dem Grundstück Fl. Nr. 573/8 der Gemarkung Degerndorf an der Petersbergstraße 6
Eingeleitet wurden:
- Das Verfahren zur 96. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 302/3 an der Leiblstraße 23 und
- das Verfahren zur 97. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 302/3 an der Leiblstraße 24.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird jeweils durchgeführt.
Die Gemeinde Brannenburg schloss sich im Rahmen des ergänzenden Beteiligungsverfahrens der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zum Entwurf vom 2.8.2022 der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages an.
Aus der Sitzung vom 19. Juli 2022
Der Gemeinderat stellte die Niederlegung des Amtes als Gemeinderat durch Herrn Markus Reichl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fest. Er ist nicht mehr Mitglied des Gemeinderates. Die Listennachfolgerin soll verständigt werden.
Der Gemeinderat stimmte dem Angebot eines arbeitgeberfinanzierten Fahrradleasings für die Arbeitnehmer/innen der Gemeinde Brannenburg gemäß dem entsprechenden Tarifvertrag zu. Erster Bürgermeister Jokisch wurde ermächtigt, die notwendigen Verträge abzuschließen. Die Pflichtversicherung und eine anteilige Servicepauschale werden als monatlicher Bonus von der Gemeinde übernommen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf zu einer Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen zu erstellen.
Aus der Sitzung vom 21.6.2022
Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für Brannenburg wurde festgestellt und als bedarfsnotwendig anerkannt: 104 Krippenplätze für Kinder unter 3 Jahren, 302 Plätze für Regelkinder und 100 Hortplätze für Schulkinder. Die Verwaltung wurde beauftragt, Räumlichkeiten zur Unterbringung der fehlenden Plätze zu schaffen. Der Gemeinderat ist laufend über den Planungsstand zu unterrichten.
- Der Gemeinderat billigt erneut die von der Planungsgruppe Strasser, Zweigstelle Rosenheim, Kufsteiner Str. 87, 83026 Rosenheim, ausgearbeitete 17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 57/5 der Gemarkung Degerndorf an der Sudelfeldstraße 15 mit der Maßgabe, dass die am 21.6.2022 getroffenen Beschlüsse eingearbeitet werden.
- Das Verfahren zur 95. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 298/8 an der Leiblstraße 13 wurde eingeleitet.
- Der Gemeinderat beschloss, Verfahren zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Degerndorf Süd“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 584/14 (Brünnsteinstraße 11c und 11d) und im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 573/8 der Gemarkung Degerndorf an der Petersbergstraße 6 einzuleiten.
Die Öffentlichkeit und die Behörden sowie die Träger öffentlicher Belange werden jeweils in entsprechender Form am Verfahren beteiligt.
Der Gemeinderat kann sich eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Am Kerschelweg“ zur Errichtung eines Anbaus mit Carport und Stellplätzen auf Fl.Nr. 904/31 am Kerschelweg 9 grundsätzlich vorstellen. Für die Grundstücke Fl.Nrn. 173/9 und 173/50 der Gemarkung Degerndorf am Kerschelweg im Bereich der Bahnhofstraße 67 soll kein Änderungsverfahren durchgeführt werden.
Dem Gemeinderat wurde der Sachstand über die Schulhauserweiterung der Maria-Caspar-Filser-Schule (Grund- und Mittelschule) berichtet.
Für den Ausbau des Mehrgenerationenhauses in Flintsbach a. Inn wurde ein einmaliger Baukostenzuschuss für das Christliche Sozialwerk Degerndorf-Brannenburg-Flintsbach e.V. beschlossen.
Der Fischereiverein Inntal e.V. erhält einen einmaligen Zuschuss zum Ausgleich der in Zusammenhang mit der Einleitung von Cyanid in den Grießenbach entstandenen Aufwendungen. Bewilligt wurde außerdem eine Zuwendung zur Förderung der Jugendarbeit.
Aus der Sitzung vom 10.5.2022
Die im Oktober 2020 ernannte Seniorenbeauftragte, Frau Monika Wendrich, berichtete über ihre Tätigkeit in den zurückliegenden Monaten.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 37 für das Gebiet „An der Sudelfeldstraße“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 55, 55/9 Teilfläche, 55/19, 55/20, 55/23 und 389/2 Teilfläche der Gemarkung Degerndorf an der Sudelfeldstraße 18, 20, 22 und Kirchenstraße 21a wird fortgeführt. Die Planunterlagen wurden gebilligt. Mit dem Erschließungsträger sind entsprechende Verträge abzuschließen.
Der Gemeinderat beschloss das Verfahren zum Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zur Einbeziehung des Außenbereichsgrundstücks Fl.Nr. 45/1 der Gemarkung Brannenburg im Bereich der Bergstraße 1. Die Öffentlichkeit und die Behörden sowie die Träger öffentlicher Belange werden an den Verfahren beteiligt.
Der an die Montessori-Kinderhaus Inntal gGmbH erteilte befristete Auftrag zur Einrichtung einer Mutter-Kind-Spielgruppe für ukrainische Flüchtlinge wird nachträglich genehmigt. Für die Betreuung wird eine monatliche Pauschale gewährt. Die Kosten und Fördermittel sind am Jahresende nachzuweisen. Eine etwaige Überzahlung ist zurückzuerstatten.
Der Diakonieverein erhält zur Erstellung einer Homepage mit jugendrelevantem Thema einen einmaligen Zuschuss.
Der Gemeinderat Brannenburg bestätigte Herrn Burghardt als Kommandanten und Herrn Dupier als stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Brannenburg. Der Gemeinderat war mit dem vorgestellten Fahrzeugkonzept für die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in der Gemeinde Brannenburg grundsätzlich einverstanden. Die entsprechenden Mittel sollen in der jeweiligen Finanzplanung berücksichtigt werden, sofern es die zukünftige Haushaltslage zulässt. Mit der Beschaffung eines Sonderfahrzeuges (ATV) für die Freiwillige Feuerwehr Großbrannenberg bestand Einverständnis.
Aus der Sitzung vom 5.4.2022
Die Gemeinde hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 beschlossen. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm 2021 bis 2025 wurden genehmigt.
Bezüglich des erhöhten Verkehrsaufkommens, erzeugt durch die Blockabfertigung auf der Autobahn A 93, beauftragt die Gemeinde ein Fachbüro zur Prüfung der Gefährdungslage auf den Durchgangsstraßen in Brannenburg und mit der Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten zur Beschränkung des Durchgangsverkehrs.
Aus der Sitzung vom 15.3.2022
Der aktuelle Stand des Breitbandausbaus (mit dem Leerrohr-Masterplan) wurde durch eine Fachfirma vorgestellt.
Die Musikschule Rosenheim e.V. erhält einen Zuschuss für das Schuljahr 2021/2022. Künftig wird das Angebot von Wochenstunden bezuschusst.
Für die Volkshochschule Brannenburg besteht die Möglichkeit einer Zusammenarbeit für zwei Jahre im Verbund mit der Volkshochschule Rosenheim. Entsprechende Abstimmungen sollen getroffen werden.
Herr Wolf, Leiter des Jugendcafés und - zusammen mit Frau Gemeinderätin Mikesch - Jugendbeauftragter der Gemeinde, verschaffte dem Gremium einen Überblick über die Aktivitäten des vergangenen Jahres im Jugendtreff in Brannenburg.
Die Jahresrechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen. Die örtliche Prüfung ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss 2022 durchzuführen.
Der Gemeinderat beschloss das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Westlich der Sudelfeldstraße“ im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 421/3 der Gemarkung Degerndorf an der Dientzenhoferstraße 5 einzuleiten. Das Verfahren zur 94. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ an der Thomastraße 20 im Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 308/32 wurde ebenfalls beschlossen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit sind an den jeweiligen
Verfahren zu beteiligen.
Die Gemeinde Brannenburg schloss sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) den Ausführungen des Bayerischen Gemeindetages an.
Die Gemeinde Brannenburg ist der Vereinigung europäischer Künstlerorte euroArt beigetreten.
Aus der Sitzung vom 8.2.2022
Der Gemeinderat nahm die Abrechnung des Kindergartenvereins Degerndorf/Brannenburg e.V. zur Kenntnis und genehmigte für das Kindergartenjahr 2021 einen Gesamt-Defizitzuschuss. Die Defizitvereinbarung mit dem Kindergartenverein Degerndorf/Brannenburg e.V., gültig ab 1.1.2022, wurde genehmigt.
Die Gemeinde Brannenburg beauftragte das Christliche Sozialwerk Degerndorf-BrannenburgFlintsbach e.V. für weitere zwei Jahre (2022, 2023) mit dem Betrieb des Bürgertaxis. Hierfür wird weiterhin eine Kostenbeteiligung gewährt.
Das Projekt „Senioren bauen Brücken“, initiiert durch das Christliche Sozialwerk DegerndorfBrannenburg-Flintsbach e.V. im Rahmen einer LEADER-Förderung, wurde von Frau Dorn vorgestellt (siehe Artikel auf der Seite 22).
Die Inhalte der 15. Fortschreibung des Regionalplans 18 wurden zur Kenntnis genommen.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Karfreitkaserne – westlicher Teilbereich“ u.a. unter Erweiterung seines Geltungsbereichs im Nordosten um eine Vollbeampelung im Bereich der Zufahrt zum Ortsteil Sägmühle (Nußdorfer Straße; St 2359) wurde als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat genehmigte die Defizitvereinbarung mit der Montessori-Kinderhaus Inntal GmbH.
Mit Regelung über die Nutzung der Wendelsteinhalle durch Ortsvereine auf Vertragsebene bestand Einverständnis.
Aus der Sitzung vom 18.1.2022
Die Kostenfreigabe für das Vorhaben „Wohnmobilstellplatz Sudelfeldstraße 108“ wurde geschäftsordnungsgemäß im Gemeinderat behandelt. U. a. sind noch einige Fragen hinsichtlich der Nutzung des vorgesehenen Standortes oder des benachbarten Parkplatzes bei der Wendelsteinbahn zu klären. Eine Freigabe der Kosten wurde daher abgelehnt.
In Bezug auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h im Verlauf der Mühlenstraße und im Umfeld des Brannenburger Kirchplatzes wurden die entsprechenden Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Tourismus vom 10.11.2021 aufgehoben und modifiziert. Die Beschlusslage stellt sich wie folgt dar: Von dem Ende der Wiese vor der Veramed-Klinik (etwa Abzweigung Gartenweg) bis zur Abzweigung Grafenstraße und dem Bereich der Brücke über den Kirchbach soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h mit einer entsprechenden Beschilderung erfolgen. Weitere Regelungen hinsichtlich der Einrichtung einer Tempo-30-Zone sind nicht mehr vorgesehen.
Die 93. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ im Bereich des Grundstückes FI.Nr. 306/26 der Gemarkung Degerndorf an der Schönleitenstraße 14 wurde als Satzung beschlossen.
Die Gemeinde Brannenburg beteiligt sich an der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ und strebt den in Deutschland von TransFair e.V. verliehenen Titel „Fairtrade-Town“ an. Zu diesem Zweck wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet.
Der Aufgabenbereich des Finanzausschusses wurde im Rahmen einer Änderung der Geschäftsordnung um die Thematik der Änderung bestehender Miet- und Pachtverträge erweitert
Geschäftszeiten
Montag-Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten stehen wir Ihnen auch gerne zu den behördenüblichen Dienstzeiten telefonisch zur Verfügung.
Tel. +49 8034 9061-0
gemeinde(at)brannenburg.de