Einzugsermächtigung

Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats:

Das bargeldlose SEPA-Lastschriftverfahren ist praktisch und bequem, erleichtert Ihnen und uns die Arbeit und trägt dazu bei, den Verwaltungsaufwand in beiderseitigem Interesse möglichst gering zu halten.

Es besteht die Möglichkeit, die jeweils fälligen Beträge der von Ihnen angekreuzten Abgaben im Lastschrifteinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Sie können die termingerechte Zahlung nicht versäumen, sodass Ihnen keine weiteren Kosten entstehen (z.B. Mahngebühren, Säumniszuschläge usw.) Die Teilnahme via SEPA-Mandat erfolgt freiwillig, ist jederzeit widerruflich und völlig risikolos. Die Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf.

Zur Teilnahme füllen Sie bitte die Einzugsermächtigung vollständig aus, unterschreiben diese und senden sie uns ausschließlich per Post oder Einwurf in den Gemeindebriefkasten zu. Um die Abbuchung der entsprechenden Beträge bei Fälligkeit veranlassen zu können, benötigen wir Ihre Unterschrift im Original. Per Fax oder Email ist es uns nicht erlaubt von Ihrem Konto abzubuchen.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto für die einzuziehenden Beträge die erforderliche Deckung aufweist, andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, dem Abbuchungsauftrag zu entsprechen. Durch die Rückgabe von Lastschriften entstehen Kosten. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Abbuchung bei Ihrer Bank innerhalb von 6 Wochen stornieren zu lassen. Wir bitten Sie aber, vorher mit uns zu sprechen, da uns durch die Rückgabe von Lastschriften Kosten entstehen.
Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Bankverbindung bzw. Adresse rechtzeitig mit, damit Rücklastschriftgebühren vermieden werden. Eine Abbuchung vom Sparkonto ist nicht möglich.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner