Wasserhärte

Das Wasserwerk der Gemeinde Brannenburg sowie der Wasserbeschaffungsverband Degerndorf (WBV) informieren Sie nachfolgend über die Trinkwasserwerte im Gemeindegebiet:

Ortsteile Brannenburg und Großbrannenberg:

Wasserhärte 16,4 °dH  (°dH: „Grad deutscher Härte, eine Einheit zur Wasserhärtemessung“)
Härtebereich 3 (hart)

Ortsteil Degerndorf:

Wasserhärte 12,2 °dH
Härtebereich 2 (mittel)

Sollten Sie dazu noch Fragen haben, lesen Sie unten „Weitere Informationen über die Wasserhärte“ oder rufen Sie uns einfach an.

Ortsteile Brannenburg, Großbrannenberg: Gemeinde Brannenburg, Tel. 08034/9061-0
Ortsteil Degerndorf: WBV Degerndorf,
Tel. 08034/7479, www.wbv-degerndorf.de


Weitere Informationen rund um die „Wasserhärte“

Hartes oder weiches Wasser:

Die Wasserhärte beeinflusst Geschmack und Beschaffenheit unseres Wassers und wirkt sich auch auf Haushaltsgeräte und Armaturen aus. Für den Grad der Härte ist der im Wasser enthaltene Kalk verantwortlich: Je mehr Kalk, desto „härter“ ist das Wasser. Als Kalk bezeichnet man die Mineralien Calcium und Magnesium, die im Wasser gelöst sind. Hartes Wasser hat Vor- und Nachteile: Es enthält einerseits mehr Mineralstoffe als weiches Wasser, erfordert andererseits aber eine höhere Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln und führt insbesondere zur Verkalkung von Haushaltsgeräten und Armaturen.

Die Wasserhärte ist bei Trinkwasser, das aus Grund- bzw. Quellwasser gewonnen wird, stark von der Zusammensetzung des jeweiligen Bodens abhängig. In Gebieten, in denen das Grundwasser mit Kalkstein (zum Beispiel Kreide, Marmor, Dolomit) in Kontakt tritt, ist die Wasserhärte hoch, Oberflächenwasser hingegen ist eher weich.

Einteilung in drei Härtebereiche:

Die Gesamtwasserhärte wird als Summe der im Wasser gelösten Erdalkalien Calcium und Magnesium in Millimol je Liter angegeben. Seit dem 1. Februar 2007 sind drei Härtebereiche für Trinkwasser festgelegt: von weich (weniger als 1,5 Millimol Erdalkalien je Liter) über mittel (1,5 bis 2,5 Millimol je Liter) bis hart (mehr als 2,5 Millimol je Liter).

Alte Angaben zum Härtebereich Alte Angaben zum Härtegrad (°dH)Neue Angaben: Summe Erdalkalien (in mmol / l)Neue Bezeichnung des Härtegrads
1-20-8bis 1,5weich
2-38-14ab 1,5 bis <2,5mittel
ab 3ab 14ab 2,5

hart

Die Wirkung im Körper:

Calcium und Magnesium sind für den Menschen lebenswichtig. Calcium ist beispielsweise Bausubstanz in Knochen und Zähnen oder wird für die Reizübertragung im Nervensystem gebraucht. Magnesium spielt eine wichtige Rolle bei der Muskelanspannung. Im Trinkwasser liegen Calcium und Magnesium in gelöster Form vor. Sie können daraus gut aufgenommen werden. Moderne Untersuchungsmethoden zeigen, dass der Körper Calcium aus Wasser ebenso gut nutzen kann wie aus Milch. Allerdings enthält Wasser sehr viel weniger Calcium als Milch und Milchprodukte und weniger Magnesium, als zum Beispiel in Vollkornprodukten, Milch, Milchprodukten und in vielen Gemüsesorten enthalten ist.

Einfluss auf den Geschmack:

Wird das Wasser kalt getrunken, so schneiden bei professionellen Verkostungen in Blindtests härtere Wässer oft besser ab als weiche. Bei heißen Getränken ist es umgekehrt: Heißer Kaffee und Tee entfalten ihr volles Aroma besser, wenn sie mit weichem Wasser zubereitet werden. Wer sehr hartes Wasser hat, kann einen Wasserfilter nutzen, um das Wasser hierfür weicher zu machen.

Dosierung von Waschmitteln:

Hartes Wasser nimmt Waschpulver, Reinigungsmitteln und Seife die Waschkraft. Daher ist die Bestimmung des Härtegrads vor allem für die Dosierung von Waschmitteln wichtig: Je weicher das Wasser, desto weniger ist nötig. Wer beim Waschen nicht nur den Verschmutzungsgrad der Wäsche, sondern auch den Härtegrad des Wassers berücksichtigt, schont Umwelt und Geldbeutel.


Trinkwasseruntersuchung

Im November 2015 erfolgte die Untersuchung unseres Trinkwassers. Im Rahmen des Untersuchungsumfangs sind die geltenden Grenzwerte eingehalten. Die genauen Ergebnisse finden Sie hier.

 


Trinkwasserverordnung

Bei gewerblich genutzten (vermieteten) Immobilien Pflicht zu Legionellenuntersuchung

Im November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung betrifft die jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellen für Gebäude, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.

Hinsichtlich der Legionellenvorsorge ist wichtig zu wissen, dass neben den öffentlichen Gebäuden erstmalig eine Untersuchungspflicht für Gebäude, bei denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, besteht. Dabei gilt auch die Vermietung von Wohnungen oder gewerblichen Flächen als gewerbliche Tätigkeit mit der Konsequenz, dass der Hauseigentümer als Vermieter das Trinkwasser im Gebäude auf Legionellen untersuchen lassen muss. Die Untersuchungspflicht umfasst neben den öffentlichen Gebäuden auch Wohngebäude mit vermietetem Wohnraum, Geschäfts- und Bürogebäude, Ladengeschäfte, Industriegebäude, Hotels, Schulen usw. Generell ausgenommen sind nur Ein- und Zweifamilienhäuser.

Für welche Trinkwasserinstallationen gilt die Untersuchungspflicht?
Zu untersuchen sind Trinkwassererwärmungsanlagen, die als „Großanlage“ gelten und in denen Duschen, Badenwannen mit Handbrause bzw. Armaturen eingebaut sind, die das Trinkwasser „vernebeln“. Eine Großanlage liegt vor, wenn ein zentraler Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt über 400 Liter vorhanden ist oder der Wasserinhalt der Warmwasserleitung vom Speicher oder Durchflusswassererwärmer (Frischwasserstation) bis zur letzten Entnahmearmatur über 3 Liter beträgt. Für Bürogebäude, bei denen nur WC- und Waschtischanlagen eingebaut sind und die über keine Duschen, Badewannen mit Handbrause verfügen, gilt die Untersuchungspflicht hingegen nicht.

Anforderungen an die Untersuchungen
Die oben angeführten Trinkwasserinstallationen sind mindestens einmal pro Jahr auf Legionellen zu untersuchen. Sind bei den Untersuchungen auf Legionellen in drei aufeinanderfolgende Jahre keine Beanstandungen festgestellt worden, kann das Gesundheitsamt auf Antrag auch längere Untersuchungsintervalle festlegen. Die Überprüfung der Trinkwasserinstallation wird durch den Hauseigentümer veranlasst. Die Probennahmen einschließlich deren Untersuchung dürfen nach § 15 Abs. 4 TrinkwV nur von staatlich lizenzierten Prüflabors durchgeführt werden. Diese können einer Liste entnommen werden, die beim Gesundheitsamt abgerufen werden kann. http://www.ga-datenbank.de/

Wo befinden sich die Probenahmestellen?
Die Probenahmestellen können vom zuständigen Gesundheitsamt festgelegt werden. Bei der Standarduntersuchung erfolgt die Probenahme in der Regel an folgenden Stellen:

  • in der Warmwasserleitung, Abgang nach dem Trinkwassererwärmer 
  • in der Zirkulationsleitung, Eingang vor dem Trinkwassererwärmer
    an der letzten Duscharmatur bei jedem Warmwasserstrang.

Nach der Trinkwasserverordnung muss der Hauseigentümer sicherstellen, dass geeignete Probenahmestellen vorhanden sind. Dafür bieten sich sogenannte „abflammbare“ Probenahmearmaturen an, die in die Warmwasser- und Zirkulationsleitung beim Trinkwassererwärmer eingebaut werden.

Ebenfalls wichtig: Der Hauseigentümer unterliegt definierten Mitteilungspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt. So muss das Gesundheitsamt mindestens vier Wochen im Voraus informiert werden, wenn die erstmalige Inbetriebnahme, eine Wiederinbetriebnahme und bauliche bzw. betriebstechnische Veränderungen der häuslichen Trinkwasseranlage vorgesehen sind. Innerhalb von drei Tagen muss eine Information erfolgen, wenn die Trinkwasseranlage stillgelegt wurde. Heute bestehende Trinkwasseranlagen (Großanlagen) sind unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.