Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr in Brannenburg

Seit 1.1.2023 werden folgende gesplittete Einleitungsgebühren erhoben:

Schmutzwassergebühr

2,39 € pro m³ eingeleitetem Schmutzwasser

Niederschlagswassergebühr

0,32 € pro m² gebührenpflichtiger Grundstücksfläche pro Jahr

Wofür bezahlt man Abwassergebühren?

In den Abwassergebühren sind sämtliche Kosten enthalten, die für die Ableitung und Reinigung von Schmutzwasser (z.B. aus Toilette, Dusche, Waschmaschine) und von Niederschlagswasser (Regenwasser, das in das Kanalnetz geleitet wird) entstehen. Zur „öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung“ gehören die gesamte Kanalisation, wie Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanäle, die Regenüberlaufbecken sowie die Kläranlage. Zudem zählen hierzu auch öffentliche Versickerungsmulden, Versickerungsbecken, Regenrückhaltebecken usw. Hinzu kommen auch die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt dieser Anlagen.

Wie wurde die Abwassergebühr bisher berechnet?

Wie in fast allen Gemeinden in Bayern hat die Gemeinde Brannenburg bislang für die Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen die Gebühren nach dem einheitlichen „Frischwasser-Maßstab“ berechnet. Das bedeutet vereinfacht ausgedrückt, die entnommene Frischwassermenge wurde der Abwassermenge gleichgestellt und mit dem derzeitigen Gebührensatz multipliziert. Obwohl die der öffentlichen Kanalisation zugeführte Niederschlagswassermenge einen Teil der gesamten Abwasserkosten verursacht, fand dies beim bisherigen Gebührenmaßstab keine Berücksichtigung.

Weshalb wird die gesplittete Abwassergebühr nun eingeführt?

Die Rechtsprechung akzeptiert den Frischwassermaßstab nur noch, wenn bei einer Kommune die Kosten für die Niederschlagswasserableitung – gemessen an den gesamten Entwässerungskosten – geringfügig sind. Dies ist jedoch in Brannenburg nicht der Fall. Die Gemeinde musste daher die gesplittete Abwassergebühr einführen, um durch die Trennung der Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser die Kosten verursachergerecht aufteilen zu können.

Wird diese Gebühr zusätzlich erhoben?

Nein. Mit der gesplitteten Abwassergebühr erzielt die Gemeinde keine Mehreinnahmen! Die Gesamtkosten für die Abwasserableitung und -reinigung werden nur verursachergerecht aufgeteilt in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr.

Wie wird die Gebühr aufgeteilt?

Es werden zwei getrennte Gebühren erhoben:

  • Die Schmutzwassergebühr soll die für die Beseitigung des Schmutzwassers anfallenden Kosten abdecken. Sie berechnet sich – wie bisher – nach dem Frischwasserverbrauch in EUR/m³, allerdings vermindert um die Kostenanteile für die Niederschlagswasserbeseitigung.
  • Die Niederschlagswassergebühr soll die für die Beseitigung des Oberflächenwassers anfallenden Kosten abdecken. Sie wird künftig auf Grundlage der bebauten und befestigten Flächen in EUR/m² erhoben.
Abwassergebühr Gesamtkosten

Ist die Abwasserabrechnung teurer als vorher?

Für Bereiche normaler Wohnbebauung mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern ergeben sich nur geringe Änderungen. Objekte mit hohem Wasserverbrauch und geringen befestigten Flächen werden entlastet. Für große Grundstücke mit großen befestigten Flächen und geringem Wasserverbrauch (z.B. Supermärkte, Hallenbauten) steigen die Abwassergebühren. Dadurch wird gleichzeitig ein Anreiz zur Entsiegelung gegeben.

 

Auswirkung Gebührenumstellung

Normale Wohnbebauung (Ein-/Mehrfamilienhaus)

Geringe Änderungen

Hoher Wasserverbrauch, geringe befestigte Fläche

Entlastung

Große befestigte Flächen, geringer Wasserverbrauch

Anstieg Abwassergebühr

Wie wurden die abflusswirksamen Flächen für die Niederschlagswassergebühr ermittelt?

Die Gemeinde Brannenburg behalf sich dazu mit dem, von der Rechtsprechung anerkannten, Verfahren der „Gebietsabflussbeiwertkarte (GAB)“. Die Flächenermittlung über das GAB-Verfahren führte ein erfahrenes externes Büro durch. Dieses teilte das gesamte Entsorgungsgebiet mit Hilfe von digitalen Flurkarten, Kanalbestandsplänen, Luftbildern, computergestützten Berechnungen und Ortsbegehungen in Zonen ein. Für jede dieser Zonen wurde ein Gebietsabflussbeiwert (GAB) ermittelt, der sich aus der bebauten und befestigten Fläche errechnet. Der GAB gibt den zu erwartenden Anteil der bebauten und befestigten Flächen an der Gesamtgrundstücksfläche wie folgt an:

Zone Gebietsabflussbeiwert Befestigungsgrad
I 0,15 15%
II 0,25 25%
III 0,35 35%
IV 0,5 50%
V 0,65 65%
VI 0,9 90%

Die Karte kann in der Gemeindeverwaltung im Zimmer Nr. 18 OG eingesehen werden. 

Ich leite kein Niederschlagswasser in öffentliche Abwasseranlagen ein. Muss ich trotzdem etwas bezahlen?

Die Niederschlagswassergebühr entfällt in diesem Fall. Die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab muss entsprechend dem Wasserverbrauch gezahlt werden. Die Gesamtgebühr wird sich in diesem Fall im Vergleich zur ursprünglichen Summe verringern.

Was gilt als befestigte Fläche und wie werden Zisternen behandelt?

Als befestigte Fläche ist jede (über die öffentliche Kanalisation entwässerte) Fläche anzusehen, die durch menschliches Einwirken so verdichtet oder verändert ist, dass die natürliche Versickerungsfähigkeit des Bodens eingeschränkt wurde. Einzelne Versiegelungsarten, wie z.B. Dachflächen, Versiegelungen aus Beton, Rasengittersteinen, Ökopflaster etc. sind nicht ungleich zu behandeln und gelten unterschiedslos als befestigte Flächen. In Zisternen einleitende Flächen gelten nur dann als nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen, wenn kein Notüberlauf besteht. In allen anderen Fällen werden die an die Regenrückhalteanlage angeschlossenen Flächen voll als befestigte Flächen gewertet.

Wie werden Niederschlagswassergebühren bei Mehrfamilienhäusern verteilt?

Die Niederschlagswassergebühren werden üblicherweise nach einem für jedes Grundstück individuellen Flächenmaßstab von Grundstücksbesitzern, der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung verteilt. In der Regel wird die Verteilung dann innerhalb der Nebenkostenabrechnung vorgenommen.

Muss die Gemeinde auch für ihre Straßenflächen und städtischen Gebäude bezahlen?

Ja.

Muss ich für ein Grundstück, für das ich bisher keine Abwassergebühren bezahlt habe, weil es z.B. unbewohnt ist oder es sich um eine Garage handelt, zukünftig Gebühren bezahlen?

Ja, sofern auf dem Grundstück befestigte oder bebaute Flächen vorhanden sind, die in öffentliche Abwasseranlagen entwässern, muss die Niederschlagswassergebühr entrichtet werden.

Wer ist Gebührenschuldner bei der Schmutzwassergebühr und bei der Niederschlagswassergebühr?

Gebührenschuldner sind alle Grundstückseigentümer.

Wo erhalte ich nähere Auskünfte?

Weitere Erläuterungen erhalten Sie gerne unter der Telefonnummer 08034/9061-12. Hier können auch gerne Fragen zu möglichen Einzelveranlagungen beantwortet werden.

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