Warntag am 9.3.2023 - Landratsamt informiert

im Landkreis Rosenheim werden KEINE Sirenen heulen und es wird auch keine Lautsprecherdurchsagen geben ...

Wie auch bisher werden im Landkreis Rosenheim KEINE Sirenen heulen und es wird auch keine Lautsprecherdurchsagen geben.

Durch das StMI und zusätzlich durch die Stadt Rosenheim wird eine bayernweite bzw. leitstellenbereichsweite MoWas-Warnung (Warnapps) ausgelöst.

Das StMI nutzt zusätzlich noch Cell-Broadcasting.

Die Pressemitteilung des Bayerisches Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration finden Sie hier.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Christian Patsch

Landratsamt Rosenheim

Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht

Wittelsbacherstr. 53

83022 Rosenheim


Einheimischenbaugebiet

Bewerbungsbogen und Richtlinien

Nun stehen die Rahmenbedingungen für das Einheimischenbaugebiet fest. Sowohl der Bewerbungsbogen als auch die Richtlinien hier zum Download bereit. 


Das neue VHS-Programm für den Frühling ist da!

Alle Kurse sind online buchbar unter https://vhs-brannenburg.de/, das Programmheft liegt an den bekannten Stellen aus oder ist im Rathaus, in der Tourist-Info oder der VHS abzuholen.
Natürlich steht das Team der VHS auch telefonisch mit Rat und Tat zur Verfügung, immer vormittags zwischen 9 und 12 Uhr (außer in den Ferien)

Ausführliche Informationen und Anmeldung ist möglich bei der VHS Brannenburg unter info@vhs-brannenburg.de und Tel. 08034/3868.

Stöbern Sie in unserem Programm und lassen sich inspirieren:
https://vhs-brannenburg.de/

Schöffenwahl 2023

Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen am Landgericht Traunstein und der Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Traunstein für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

Bewerbungsfrist: 27. März 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für das Schöffenamt bewerben.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Die Gemeinden stellen eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen auf.

Unterlagen liegen auch im Rathaus, Schulweg 2, 83098 Brannenburg, erster Stock, Zimmer Nr. 22 auf. Weitere Informationen können außerdem unter folgendem Link des Staatsministeriums der Justiz abgerufen werden: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/.

Sie können Ihre Bewerbung bis zum 27. März 2023 an die Gemeinde Brannenburg, Rathaus, Schulweg 2, 83098 Brannenburg, unter Verwendung des einheitlichen Bewerbungsformulars richten (E-Mail: gemeinde@brannenburg.de) oder bei folgender Stelle persönlich abgeben: Rathaus, Schulweg 2, 83098 Brannenburg, erster Stock, Zimmer Nr. 22.

Brannenburg, 18. Januar 2023

Gemeindewohnung zu vermieten

Die Gemeinde Brannenburg vermietet voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2023 eine 4-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses.
Die Wohnung hat eine Größe von 95 m², bestehend aus Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmern, Küche, Abstellkammer, Diele, Bad, separater Toilette, Zentralheizung (Öl) und Terrasse. Der Wohnungseingang ist nicht ebenerdig zugänglich.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 31.3.2023 an die Gemeinde Brannenburg:
Liegenschaften, Schulweg 2, 83098 Brannenburg bzw. per E-Mail an liegenschaften@brannenburg.de.

Bitte in der Bewerbung angeben: Gründe der Bewerbung, Anzahl der Bewohner, derzeitige Wohnsituation, Einkommenssituation (Beruf, Rentner o. Ä.), evtl. Grad der Behinderung,
Familienstand etc.

Alle Bewerbungen werden gesammelt dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeinde Brannenburg, Frau Funk, Tel.: 08034/9061-19 oder per E-Mail an liegenschaften@brannenburg.de.

Sicherung der Energieversorgung - Energieeinsparung

Unter diesem Link finden Sie die Verordnungen des Bundeskbainetts, die am 24.8.2022 zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristige bzw. mittelfristige Maßnahmen beschlossen wurden.

Hilfe für Eltern und Kinder

Der Kinderschutzbund, Orts- und Kreisverband Rosenheim bietet Hilfe und kreative Angebote für Familien in der schwierigen Zeit der Kontaktbeschränkungen an, wie z.B. Telefonsprechstunde für Kinder und Eltern im Homeschooling, „Tapetenwechsel“, ein Spielangebot, „Wir sehen uns“, z.B. auf einen Spaziergang, bis hin zu Online-Vorträgen zu verschiedenen Themen.

Das gesamte Angebot finden Sie hier oder unter www.kinderschutzbund-rosenheim.de


Untersagung des Sportbetriebes auf der öffentlichen Wintersportabfahrt Wendelstein-Ost

in der Gemeinde Brannenburg, Landkreis Rosenheim während der Zeit der Gefährdung durch Lawinen und der Pistenpräparierung

Die Gemeinde Brannenburg hat mit Bescheid vom 18. Dezember 2014 folgende Allgemeinverfügung erlassen, die in Auszügen wiedergegeben wird:

Allgemeinverfügung

Der Sportbetrieb auf der Wendelsteinabfahrt Ost Teil I (Anfang: Bergbahnhof Wendelstein bis Ende: Zellerscharte gemäß der Gemeindeverordnung über öffentliche Ski- und Skibobabfahrten in der Gemeinde Brannenburg vom 18.November 2002)
und
auf der Wendelsteinabfahrt Ost Teil II (Anfang: etwa 100 m westlich des Soinsees bis Ende: Übergang zur Bedarfshaltestelle Mitteralm gemäß der Gemeindeverordnung über öffentliche Ski- und Skibobabfahrten in der Gemeinde Brannenburg vom 18.November 2002 mit Ausnahme der Strecke Bedarfshaltestelle Mitteralm bis zum Ende des Stockhangs bei Aipl) wird während der Zeit der Gefährdung durch Lawinen und der Pistenpräparierung untersagt.

Die Sperrbereiche, Teil I und II der Abfahrt betreffend, sind aus der Anlage (im Lageplan blau umgrenzt und entsprechend beschrieben) ersichtlich, die Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist. Die Sperrung ist vor Ort anhand der errichteten Absperrungen (Warnlampen o.ä.) sowie den zusätzlichen Hinweisschildern (z. B. Piste gesperrt) an der Hauptabfahrt zu erkennen. Diese sicherheitsrechtliche Anordnung gilt jeweils während der Wintersportsaison von Beginn bis zum Ende des öffentlichen Sportbetriebs an den festzulegenden Tagen. Unberührt bleibt die Ausschilderung vor Ort.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung können mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 1.000 € geahndet werden.

Bauland für Einheimische

Der Gemeinderat wird in den nächsten Monaten die Bewerbungskriterien noch einmal überarbeiten. Diese werden anschließend über die Gemeindenachrichten und auch hier auf der Internetseite veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass im Februar 2023 weitere Informationen verfügbar sind.


Blutspendetermin

am 2.3.2023 16:00 bis 20:00 Uhr - Kirchenstr. 40