Karfreitkaserne

                                                                              Stand: Juni - Juli 2010

Konversion Karfreitkaserne - Umgestaltung der Ortsmitte Degerndorf: Städtebauförderungsprogramm in der Gemeinde Brannenburg

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

mit dem folgenden Artikel möchte ich Sie über den aktuellen Stand der Städtebauförderung in der Gemeinde Brannenburg unterrichten.

An mich wurden in der Vergangenheit oft Fragen gerichtet, die sich auf mehrere Themenschwerpunkte konzentrieren. Ich möchte daher die Gelegenheit zur Antwort nutzen. Die Frageform wurde dabei bewusst beibehalten.

Welche Förderungsmöglichkeiten bestanden vor Beginn des Konversionsprozesses bereits?

Bereits vor der Konversion hat sich die Gemeinde Brannenburg entschieden, für den Bereich der Ortsmitte Degerndorf Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Grundlage war ein Bayerisches Städtebauförderungsprogramm, das ausschließlich Landesfinanzhilfen zur Verfügung stellte. Leider standen im Verlauf der Zeit nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung. Deshalb konnten auch Maßnahmen wie z.B. die vor einigen Jahren bereits vorgesehene Umgestaltung des Rathausumfeldes nicht realisiert werden.

Oft ist die Rede von dem Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West im Zusammenhang mit der Konversion der Karfreitkaserne. Um was handelt es sich dabei?

Die Gemeinde Brannenburg hat Ende des Jahres 2004 erfahren, dass die Karfreitkaserne aufgegeben wird. Städtebauliche Funktionsverluste durch Kasernenschließungen oder Industriebrachen und deren Folgen wie z.B. wirtschaftliche Einbußen oder Probleme in der Ortsentwicklung, die sich daraus ergeben können, müssen nun verträglich bewältigt werden. Die Gemeinde Brannenburg hat sich deshalb frühzeitig bemüht, in das dafür vorgesehene Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West aufgenommen zu werden.

Warum sind Finanzhilfen notwendig?

Die Anforderungen, die sich aus den baulichen Handlungsfeldern und denen der Ortsentwicklung ergeben, müssen mit ihren planerischen Grundlagen und den daraus folgenden Maßnahmen in einem Umfang finanziert werden, den die Gemeinde nicht allein tragen kann. Finanzhilfen sind daher unerlässlich für die Bewältigung der anstehenden Maßnahmen oder Aufgaben.

Wer ist für Brannenburg die Förderbehörde?

Für die Gemeinde Brannenburg als Zuwendungsempfänger ist die Regierung von Oberbayern zuständige Behörde. Mit ihr müssen sämtliche Maßnahmen vorbereitet und abgestimmt werden. Sie steht auch der Gemeinde für fachliche Fragen zur Verfügung.

Die Gemeinde hat lange an einem städtebaulichen Entwicklungskonzept gearbeitet. In welchem Zusammenhang steht es mit dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West?

Die Gemeinde Brannenburg hat sich für die Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen als Verfahrensinstrument des besonderen Städtebaurechts entschieden. Um die Fördermittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West zu erhalten, war es notwendig, ein gesamtörtliches städtebauliches Entwicklungskonzept aufzustellen. Darin sind Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen festgehalten. Ende 2009 wurde es vom Gemeinderat beschlossen. Es bildet die gesetzlich notwendige Grundlage, um Stadtumbaumaßnahmen durchzuführen.

Wie verläuft die Abstimmung des Stadtumbauprozesses mit der Bundesrepublik Deutschland als dem Eigentümer der Grundstücke?

Die Gemeinde hat sich mit der Gesellschaft für Entwicklung, Betrieb und Beschaffung (g.e.b.b.) und als deren Nachfolgeorganisation, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) frühzeitig darauf verständigt, in offener und kooperativer Vorgehensweise den Prozeß der Konversion voranzutreiben. Die erforderlichen Schritte der Bauleitplanung und des Grunderwerbs werden miteinander abgestimmt.

Wie verläuft die Abstimmung des Stadtumbauprozesses auf der gemeindlichen Ebene?

Stadtumbaukommunen müssen sich fachlich qualifizierter Einrichtungen oder Architektur- und Ingenieurbüros zur Planung und Durchführung von Einzelmaßnahmen bedienen. Die Abstimmung mit den Beteiligten ist von herausragender Bedeutung. Für den Stadtumbauprozeß wurde eine so genannte Lenkungsgruppe gebildet. Sie umfasst den Bürgermeister, Beschäftigte der Verwaltung, Vertreter der Immobilienverwaltung des Eigentümers (BImA), Fachplanungsbüros und auch eine juristische Beratung. Entscheidungsgremium für die Durchführung von Maßnahmen ist der Gemeinderat.

Die Koordination von Planungen und Investitionen ist während der gesamten Laufzeit von Stadtumbaumaßnahmen notwendig. Im Rahmen dieses Förderprogramms ist es daher für die Gemeinde Brannenburg besonders wichtig, die einzelnen Maßnahmen mit ihren Kosten und deren finanziellen Durchführbarkeit mit der Regierung von Oberbayern als zuständige Förderbehörde abzustimmen.

Wie geht es weiter mit der Entwicklung von Projekten?

Als eine erste gelungene Maßnahme der Konversion ist der neue EDEKA-Markt gegenüber des Kasernengeländes zu sehen, der sich aus der Rauhfutterhalle entwickelte. Das städtebauliche Entwicklungskonzept, das den gesamten Raum des Gemeindegebietes umfasst, enthält u. a. die Gesamtübersicht eines Maßnahmenkatalogs. Sie sind in verschiedene Handlungsfelder untergliedert: „Konversion Karfreitkaserne“, Ortsmitte Degerndorf“ und weitere allgemeine Themen. Aus dieser Vielfalt müssen konkrete Maßnahmen ausgewählt und vom Gemeinderat beschlossen werden. Mit dem Kasernengelände werden z. B. Handlungsfelder wie Bevölkerungsentwicklung, die wirtschaftliche und touristische Entwicklung sowie Kultur, Sport und Freizeit berührt.

Der Gemeinderat beschäftigt sich derzeit außerdem mit weiteren Schwerpunktthemen außerhalb der Kaserne im Bereich der Ortsmitte: Neuordnung des Rathausumfeldes mit den Freiflächen bis zum Kreuzungsbereich Rosenheimer Straße und Sudelfeldstraße. Weiter ist auch die Aufwertung des Rathausumfeldes bis zur Kirchenstraße in der Diskussion. Eine Feinuntersuchung ist abgeschlossen (Bitte beachten Sie dazu unseren Ausstellungstermin - siehe unten). Die Ausschreibung der Baumaßnahmen wird derzeit vorbereitet. Weiterer Hauptinhalt der Förderung ist die Neuordnung der Rosenheimer Straße. Die Sanierung des Rathausgebäudes wird derzeit ebenfalls untersucht.

In der Vergangenheit fanden Arbeitskreise und Bürgerveranstaltungen statt. Wie ist der Stand der Fortführung?

Im Rahmen der Aufstellung des Entwicklungskonzeptes wurden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Brannenburg im Rahmen von Arbeitskreisen beteiligt. Angestrebt wurde, mit dieser unmittelbaren Beteiligung der Öffentlichkeit, Zielvorstellungen zu erarbeiten. Die Ergebnisse sind in das Konzept eingeflossen. Weiter wurden mehrere Informationsveranstaltungen in der Wendelsteinhalle durchgeführt. Mit der Erarbeitung eines das gesamte Gemeindegebiet integrierenden Konzeptes, endete auch die Bürgerbeteiligung zu diesem Teil.

Vor einiger Zeit wurden in einer Öffentlichkeitsveranstaltung die Gewerbetreibenden entlang der Rosenheimer Straße zusammenfassend über mögliche Maßnahmen informiert. Weitere Schritte müssen nun mit der Regierung von Oberbayern und dem Straßenbauamt Rosenheim abgeklärt werden. Ein Arbeitskreis hat sich mit einer möglichen kulturellen Nutzung des Kasernengeländes beschäftigt. Die Gemeinde steht mit der BImA insbesondere wegen eines Grunderwerbs in engem Kontakt.

Welche Planungsschritte sind z. B. für das Kasernengelände notwendig?

Für den Erhalt von Fördermitteln sind neben der Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes verschiedene Schritte erforderlich.

Zur Finanzierung der kommenden Maßnahmen mit Mitteln der Städtebauförderung ist es u.a. notwendig, vorbereitende Untersuchungen und „Feinuntersuchungen“ durchzuführen. Sie enthalten grundsätzliche Planungsaussagen, die auf ausgewählte Fragestellungen Antwort geben. Darin werden auch Ziele und Maßnahmen vorgestellt, die wiederum der Regierung von Oberbayern vorgelegt werden müssen.

Weiteres Instrument in der städtebaulichen Planung im informellen Bereich sind städtebauliche Rahmenpläne. Sie sind nicht in einem gesetzlich geregelten Verfahren im Gegensatz zur dem der Aufstellung von Bauleitplänen normiert. Eine Rahmenplanung stellt z. B. richtungsweisende Planungsalternativen vor, wie sie bei einem förmlichen Verfahren nicht möglich wären. Bei der Karfreitkaserne beinhaltet die Rahmenplanung verschiedenartige Nachnutzungskonzepte bzw. Planungen für eine Umnutzung. Diese Rahmenplanung wurde in mehreren Schritten gemeinschaftlich mit der g.e.b.b. bzw. mit der BImA entwickelt.

Aktuell hat die Gemeinde für das Kasernengelände die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung von mehreren Bebauungsplänen im Zusammenhang mit einer Veränderungssperre beschlossen. Darin wurden schon Zielvorstellungen der Gemeinde, wie sie sich z. B. aus der Rahmenplanung ergeben, erwähnt. Die Gemeinde Brannenburg hat bei der Wahrnehmung ihrer Planungshoheit auch auf die Interessen des Eigentümers zu achten, um eine geordnete und angemessene Entwicklung des Kasernengeländes zu sichern.

Wartet die Gemeinde zu lang mit der Bauleitplanung? Mögliche Interessenten könnten nicht die Sicherheit für Investitionen haben.

Bewusst wurde – in Übereinstimmung mit den Interessen des Eigentümers - auf den Erlass von einem oder mehreren Bebauungsplänen als Satzung verzichtet. Die Standort- und die Marktanalysen der BImA haben bisher noch keine konkrete Nutzung ergeben. Der gegebene Stand der Rahmenplanung ist derart fundiert, um möglichen Zielvorstellungen von Investoren eine geeignete Grundlage zu bieten; sie ist gleichzeitig aber flexibel genug, um möglichst zeitnah auf entsprechende Nutzungsvorstellungen und deren Änderungen eingehen zu können. Dieser Aspekt ist sehr wichtig. Die Änderung von Bebauungsplänen, die bereits sehr detailliert auf Angaben zur Erschließung oder die Bebauung von Grundstücken enthalten, bringt wieder umfangreiche, zeitlich aufwendige und kostenintensive Schritte mit sich.

Hat die Gemeinde Interesse an einem Grunderwerb in der Kaserne? Wäre es nicht angemessen, wenn die Gemeinde das gesamte Gelände erwirbt, um Kontrolle über die Entwicklung zu haben?

Die Gemeinde Brannenburg hat das Interesse an dem Erwerb des Sportgeländes mit einem geeigneten Umgriff bekundet. Derzeit laufen die Vertragsverhandlungen mit der BImA. Weitere Erwerbsoptionen werden geprüft. Inwieweit nun ein Erwerb des gesamten Kasernengeländes für die Gemeinde in Frage kommt, ist derzeit noch ungeklärt. Ein Kriterium des Erwerbs des Kasernengeländes durch die Gemeinde ist sicher der Preis, zu dem die BImA das Gelände anbietet. Weiter ist dann abzuwägen, ob die Gemeinde etwa ein wirtschaftliches Risiko eingeht, da sie dann selbst dem Zwang der weiteren Verwertung unterliegt. Verbunden wäre damit auch die Frage, wer dann Träger dieser Maßnahme ist und wer z. B. das Projektmanagement und die weiteren Geschäftsbesorgungen übernimmt.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ich hoffe, dass ich Ihnen den Stadtumbauprozess in der Gemeinde etwas näher bringen konnte. Wichtig war mir, Ihnen die Vielfalt der Aufgabenstellungen sowie die unerlässliche Notwendigkeit der Abstimmung mit einer Vielzahl von Beteiligten vor Augen zu führen.

Mathias Lederer, erster Bürgermeister